Kanzlei für Arbeitsrecht in Rostock

„Du kannst nicht alles können…“ Diese scheinbare Binsenweisheit ist für mich – zumindest bezogen auf meine Tätigkeit als Anwalt – zu einer gesicherten Lebens- und Berufserfahrung geworden. Meiner Überzeugung nach kann heute niemand mehr sämtliche Rechtsgebiete vollständig beherrschen. Es besteht also die Notwendigkeit zur Spezialisierung, auch und gerade im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit.

Meine Spezialisierung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes – ich bin seit 1991 auf diesem Rechtsgebiet in Rostock tätig – versetzt mich in die glückliche Position, mich nicht mit Standardproblemen aufhalten zu müssen, sodass mir die Zeit bleibt, mich um die wirklich komplizierten Facetten des Einzelfalles zu kümmern. Auch bin ich der Meinung, dass es durchaus im juristischen Bereich möglich ist, auf konkrete Fragen klare Antworten zu geben, die auch von Nichtjuristen verstanden werden.


Ihr Fall steht für mich im Mittelpunkt

Ich nehme mir Zeit für meine Mandanten. Um eine optimale Fallbearbeitung zu gewährleisten, ist für mich neben der objektiven Rechtslage auch Ihr subjektives Befinden entscheidend. In ausführlichen Gesprächen analysiere ich Ihren Fall und zeige Ihnen alle Ihre Möglichkeiten auf. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung kann ich Ihnen versichern, dass eine Kündigung niemanden kalt lässt. Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Die Reaktion z.B. im Falle einer Arbeitgeberkündigung kann höchst unterschiedlich ausfallen. Meine Empfehlung: Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, kontaktieren Sie mich bitte sofort. Lassen Sie sich von mir alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel aufzeigen und bezüglich einer Strategie beraten. Bitte beachten Sie dabei: Eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht muss binnen einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eingereicht werden. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist eine effektive Rechtsverfolgung nahezu ausgeschlossen.

Für Arbeitgeber gilt, dass im Fall einer beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers anwaltlicher oder sonstiger Rat unbedingt vor Ausspruch der Kündigung einzuholen ist. Ist die Kündigung einmal ausgesprochen, sind die Korrekturmöglichkeiten des Arbeitgebers nur noch sehr begrenzt. Nach Ausspruch der Kündigung und selbst nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers besteht für die Arbeitgeberseite allerdings stets noch die Möglichkeit von außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichsverhandlungen.

Hier finden Sie einen Überblick über die von mir angebotenen Leistungen aus den verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts.


Über Rechtsanwalt Horst Kerls

Mit dem Thema Arbeitsrecht beschäftige ich mich bereits seit 1991 und bin seit dem 01.01.2000 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Seit vielen Jahren bin ich Mitglied im Institut für Arbeitsrecht an der Universität Rostock e.V. Insgesamt habe ich mehrere Tausend Prozesse geführt, davon ca. 1.000 Prozesse vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern und einige Tausend vor dem Arbeitsgericht Rostock und anderen Arbeitsgerichten.

Machen Sie sich folgende Vorzüge meiner Kanzlei zu Nutze:

  • Spezialisierung auf das Thema Arbeitsrecht
  • langjährige Prozesserfahrung
  • außergerichtliche Interessenwahrnehmung
  • schnelle Terminvergabe für Erstberatungen
  • individuelle und verständliche Beratung
  • kompetente Betreuung meiner Mandanten

Kontaktieren Sie mich unter der Telefonnummer: (0381) 36 44 637 und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin!

Kanzlei für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Horst Kerls
Rosa-Luxemburg-Str. 25-26
18055 Rostock

0381-36 44 637
0381-37 50 875
Arbeitsrecht@RA-Kerls.de